Vorsorgen

Sorgen Sie dafür, dass Ihre wichtigen Urkunden und Dokumente (Personenstandsurkunden, Testament, Versicherungsscheine, Sparbücher, Vollmachten und Patientenverfügungen) geordnet, vollständig und in einer Dokumentenmappe gesammelt an einem sicheren und für Ihre Vertrauensperson zugänglichen und bekannten Ort aufbewahrt werden.

 

Die Aufbewahrung sollte Ihrer Vertrauensperson, die im Ernstfall Ihre Interessen vertritt und für Sie handelt, bekannt sein, damit die Mappe im Notfall schnell greifbar ist.

Bestattungsvorsorge

Durch eine Bestattungsvorsorge hat man bereits zu Lebzeiten die Möglichkeit in einem Vertrag festzulegen, wie die Bestattung einmal ablaufen soll. Entscheidend ist dabei, dass alles nach den Wünschen des Vorsorgenden und der betroffenen Familie umgesetzt werden kann. Für die Hinterbliebenen bedeutet das normalerweise eine große Erleichterung und Entlastung im Ernstfall. Die Gewissheit, dass alles so abläuft, wie sich der Betroffene es sich gewünscht hat, wirkt entlastend und tröstend. Dabei gibt es vielerlei Möglichkeiten vorzusorgen. Beispielsweise finanziell mit einer Sterbegeldversicherung und einem Vorsorgevertrag oder organisatorisch mit einer Verfügung. Wir empfehlen immer das offene Gespräch mit den nächsten Angehörigen oder nahestehenden Freunden. Das Thema der eigenen Bestattung wird oft gemieden, im Ernstfall sind die Hinterbliebenen in der Regel dennoch froh, ein solches Vorsorgegespräch geführt zu haben.

Testament

Das Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.
Wer vermeiden möchte, dass es im Todesfall zu Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie kommt, sollte rechtzeitig Vorsorge treffen. In einem Testament wird der letzte Wille schriftlich festgehalten und bestimmt, wie das Vermögen und andere Wertsachen an die Erben (Familie und Freunde) aufgeteilt werden sollen.

Damit der „Letzte Wille“ auch in Kraft treten kann, sollte man sicherstellen, dass das Testament auffindbar ist: durch Hinterlegung beim Notar, Nachlassgericht oder einer Vertrauensperson. Damit das Testament auch rechtsgültig ist, sollten Sie einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder den Notar Ihres Vertrauens aufsuchen.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung für den Fall, dass man seinen Willen nicht mehr wirksam erklären kann. Die Patientenverfügung bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht in der Regel im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernden Maßnahmen.
Heutzutage kann durch den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt in der Medizin schwerstkranken Menschen geholfen werden. Was für viele Betroffene Hoffnung oder Chance bedeutet, bereitet jedoch anderen Menschen Angst. Angst vor einer Leidens- und Sterbensverlängerung durch Apparatemedizin am Lebensende. Ob und welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden, kann dabei jeder Vorsorgende für sich selbst entscheiden.

Vorsorgevollmachten

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach der deutschen Rechtsprechung eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. Nutzen Sie Vorsorgevollmachten um vertraute Personen zu benennen, bevor das Gericht einen amtlichen Betreuer für Sie bestellt.

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung kann der Vorsorgende für den Fall einer Betreuungsnotwendigkeit, beispielsweise nach einem Unfall, Schlaganfall oder Demenz, seine Interessen im Voraus absichern. Die Betreuungsverfügung wird an das für die Betreuerbestellung zuständige Betreuungsgericht und den späteren Betreuer gerichtet. Diese sind an die Betreuungsverfügung gebunden, wenn sie dem Wohl des Betroffenen nicht zuwiderläuft.

Bankvollmacht

Eine Bankvollmacht ist die von einem Kontoinhaber gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut erteilte Vollmacht zugunsten einer anderen Person, wonach diese über ein bestimmtes Bankkonto im Umfang der Vollmacht verfügen und im Namen des Kontoinhabers Bankgeschäfte abschließen darf. Die Begünstigten einer Vollmacht über ein Bankkonto können Angehörige des Kontoinhabers, dritte Personen oder Angestellte eines kontoführenden Unternehmens sein.